Wenn’s kein neuer wird – Thermomix gebraucht kaufen

Thermomix gebraucht kaufen wird auf den üblichen Verkaufsplattformen für Neues und Gebrauchtes en masse angeboten. Vollmundig wird dort versprochen, dass die Thermomix®-Geräte noch volle bzw. eine Teilgarantie haben. Ist das wirklich so?

Worauf ist beim Thermomix ® gebraucht kaufen zu achten?

Seitens der Gebraucht-Verkäufer werden die Garantieansprüche mit Originalrechnung und der verbleibenden Restgarantiezeit als gegeben dargelegt. In diversen Foreneinträgen wird allerdings berichtet, dass beim Versuch, die Gewährleistungsansprüche bei Vorwerk überschreiben zu lassen (und das sollte man zur Sicherheit versuchen), sich Vorwerk auf den Verkaufsabschluss mit dem Erstkäufer beruft und auch nur diesem die Gewährleistung zubilligt (und dies auch von rechtswegen – siehe unterhalb)!

Im Gewährleistungsfall kann es also sein, dass du als Zweitkäufer deine eventuellen Ansprüche bei Vorwerk NICHT geltend  machen kannst.

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Mitunter ganz schön knifflig: THERMOMIX®-Gebrauchtkauf unter Privatpersonen. Bild: Thermomix®

Die Begrifflichkeiten „Garantie“ und „Gewährleisung“

Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und muss seitens des Herstellers/Verkäufers eingehalten werden (Gesetzliche Bestimmungen)

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers. Der Garantiegeber kann hier „frei“ festhalten, wie die Zusatz(Garantie)Vereinbarungen beim Verkauf geregelt werden.

Wenn bei einem gebraucht gekauften Gerät, wie z.B. dem Thermomix ® TM6 ® oder TM5 ®, im Gewährleistungfall dann von Herstellerseite von Kundenkonto-gebundenen bzw. personengebunden Ansprüchen gesprochen wird, könnte es problematisch werden.

Hier stellt sich nun für dich als (Zweit)Käufer die Frage, ist eine gesetzliche Gewährleistung an das Objekt oder an die Person gekoppelt? Tja, hier wird es kniffelig.

Laut Gesetz … ist Gewährleistung (nur) zwischen den jeweilig direkten Vertragspartnern „durchzusetzen“. Heißt also: Zwischen Vorwerk und dem Erstkäufer oder dann später im Gebrauchtkauf-Fall zwischen Erstkäufer und Gebrauchtkäufer.

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Gewährleistung oder Garantie, Was ist der Unterschied, Was kannst du am Ende im Schadenfall bei einem Gebrauchtgerät vom Hersteller erwarten? Hier gibt’s nicht nur Fragen sondern auch Antworten!

Das bedeutet, dass im Garantie-/Gewährleistungsfall der Erstkäufer das Gerät bzw. den Schaden bei Vorwerk reklamieren müsste, damit du (als Zweitkäufer) in den Genuss der Gewährleistung kommst.

In solch einem Fall ist es dann gut, wenn der Verkäufer gleich um die Ecke wohnt, sich nach etlichen Monaten noch an seine (gutgläubige) Garantie/Gewährleistungszusage erinnert und das Gerät dann auch noch im Fall der Fälle für dich einschickt.

Aber Ist das eigentlich rechtens?

Stellt sich jetzt noch die Frage, ob er das überhaupt machen darf, ist er doch rechtlich gar nicht mehr der Besitzer des Wunderkesselchens!

Und was macht eigentlich der Hersteller, wenn bekannt wird, dass das entsprechende Gerät bereits den Besitzer gewechselt hat?
Ist die Reklamation des Erstbesitzers (für den Zweitbesitzer) dann überhaupt noch rechtens?

Wenn dir jetzt der Kopf raucht – willkommen im Club!

Du siehst, die „weitergegebenen“ Gewährleistungsansprüche beim “ Thermomix gebraucht kaufen “ können unter Umständen zu einer richtigen Nervenprobe werden, sowohl für den Gebrauchtkäufer als auch für den Verkäufer. Für dich als Käufer ist es gut, wenn du beim Gebrauchtkauf mit dem Verkäufer bereits den ein oder anderen fraglichen Umstand schriftlich geregelt hast.

Es könnte z.B. festgehalten sein, dass der Erstbesitzer die Gewährleistungsansprüche an den Gebrauchtkäufer abtritt/überträgt. Es sei allerdings dahingestellt, ob Thermomix ®/Vorwerk ® diese „Abtretung“ anerkennt!

Rein rechtlich sind sie (meines Erachtens) dazu nicht verpflichtet! Hier kann man, wenn überhaupt, nur auf eine kulante Regelung seitens Thermomix ®/Vorwerk ® hoffen.

Gekauft wie gesehen und probegefahren?!?

Da bei den üblichen Gebrauchtverkäufen aber normalerweise jedwede Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen wird, kann es schwierig werden, einen solche „Vereinbarung“ vom Gebraucht-Verkäufer zu bekommen?!

Der Privatverkäufer würde damit nämlich dem Gebrauchtkäufer theoretisch einen Gewährleistungsanspruch zugestehen für den Fall, dass die „mitverkaufte Garantie“ bzw. Vorwerk-Gewährleistung nicht greift. Dies könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Gebrauchtkäufer dem Erstbesitzer das defekte Gerät im Schadenfall wieder auf den Tisch stellt.

Nicht ohne Grund wird von Privatpersonen beim Verkauf (wie z.B. bei einem Auto) darauf hingewiesen:
Privatverkauf, gekauft wie gesehen und „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.

Das sagt Stiftung Warentest zum Thema Gewährleistung:
„Auch für den Handel zwischen Privatpersonen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese kann aber vertraglich ganz ausgeschlossen werden.“

Thermomix gebraucht kaufen – Lohnt das alles eigentlich?

Jetzt, da auch die letzten Klarheiten beseitigt sind, kommt die Frage nach dem Sinn: Lohnt es sich überhaupt in die Untiefen des “ Thermomix gebraucht kaufen “ zu steigen, um z.B. 150€ bis 250€ gegenüber dem Neukauf zu sparen? Nicht, dass dies wenig Geld wäre, aber meine Antwort auf die Frage ist ein klares Nein. Das Risiko steht hierbei meines Erachtens in keinem Verhältnis zur Einsparung!

Wenn du einen älteren Thermomix ® kaufst (2 Jahre und älter) und das auch noch deutlich unter dem Neupreis, kann dir all das aber schnuppe sein. Die Garantie/Gerwährleistung ist bereits abgelaufen. Es sei denn, der Gebrauchtverkäufer schließt diese dir gegenüber nicht aus 😉

Sonderfall „verschenkter“ Thermomix ®

Und wenn man den TM5 im Bekanntenkreis/Verwandtenkreis „verschenkt“?
Dann sollte man angeben, dass er einen anderen Standort (abweichend von der Adresse des Bestellers) hat. Im Garantiefall würdest du als Erstbesitzer die Gewährleistung anfragen. Der Versandkarton fürs Einschicken des defekten TM würde dann an die weitere (neue) bei Vorwerk hinterlegte Versandadresse gesendet werden. Zur Legitimation hätte der Empfänger der edlen Spende von dir eine Rechnungskopie erhalten, die er dann im Ernstfall der Sendung beilegen könnte.
Besser noch wäre es natürlich, wenn du den Thermomix bezahlst und die Lieferadresse bereits dem späterem Standort entspricht!

Wo wir doch gerade bei komplexen rechtlichen Fragen und Gedanken sind:
Das oben Geschriebene hat keinen Anspruch auf Rechtssicherheit, so habe ich es mir erlesen und verstanden …

Fazit

Ich habe mich schlussendlich gegen das “ Thermomix gebraucht kaufen “ und für einen Neukauf direkt bei Vorwerk® / Thermomix® entschieden. Folgendes, denke ich,  ist bei so gut wie allen Käufern des TM5® der Fall: Ich habe weder den Support noch eine Gewährleistung beanspruchen müssen, da das Kesselchen tadellos seinen Dienst versieht!

Thermomix finanzieren statt Thermomix gebraucht kaufen

Falls du dich für das Finanzieren eines Thermomix® interessierst, kann ich dir den Bericht „so geht’s: Thermomix® finanzieren“ ans Herz legen. Im Bericht beschreibe ich den Ablauf einer Finanzierung bei Thermomix®

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Für den Fall, dass es hier thermomixende Anwälte gibt, wäre es spannend zu erfahren: Wie ist eure Einschätzung?
Gibt es Leser, die bereits Erfahrungen in diesem Themenbereich gesammelt haben? Falls ja: nix wie ran an die Tastatur und einen Kommentar schreiben!

Bilder: Vorwerk / Thermomix® / SmartGeniessen


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